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   BGH, 02.11.1995 - VII ZB 17/94   

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https://dejure.org/1995,5833
BGH, 02.11.1995 - VII ZB 17/94 (https://dejure.org/1995,5833)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1995 - VII ZB 17/94 (https://dejure.org/1995,5833)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1995 - VII ZB 17/94 (https://dejure.org/1995,5833)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlungsanspruch wegen Architektenhonorars - Versagung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - "Gesteigerte Kontrolltätigkeit" durch Vorlage eines Schriftsatzes zur Unterschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78 § 233 § 234 § 519 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Umfang der Kontrollpflichten des Rechtsanwalts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 245
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.06.1994 - I ZB 5/94

    Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts; Notierung von

    Auszug aus BGH, 02.11.1995 - VII ZB 17/94
    Es ist nichts dafür ersichtlich, daß der Prozeßbevollmächtigte des Klägers das hier nicht machen durfte (vgl. hierzu etwa BGH.Beschluß vom 14. Juli 1994 - VII ZB 7/94 = NJW 1994, 2958; BGH, Beschluß vom 9. Juni 1994 - I ZB 5/94 = NJW 1994, 2831 unter 3. b).
  • BGH, 14.07.1994 - VII ZB 7/94

    Zurechnung eines Fehlers einer Auszubildenden im 2. Lehrjahr

    Auszug aus BGH, 02.11.1995 - VII ZB 17/94
    Es ist nichts dafür ersichtlich, daß der Prozeßbevollmächtigte des Klägers das hier nicht machen durfte (vgl. hierzu etwa BGH.Beschluß vom 14. Juli 1994 - VII ZB 7/94 = NJW 1994, 2958; BGH, Beschluß vom 9. Juni 1994 - I ZB 5/94 = NJW 1994, 2831 unter 3. b).
  • BGH, 14.12.2004 - XI ZB 20/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Die Frage, ob der Prozeßbevollmächtigte der Kläger noch vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist einen Antrag auf deren Verlängerung gestellt hat, ist von rechtlicher Bedeutung lediglich dafür, ob den Klägern Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist zu gewähren ist (vgl. BGHZ 116, 377, 378; BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 1983 - VIII ZB 1/83, NJW 1983, 1741, vom 2. November 1995 - VII ZB 17/94, NJW-RR 1996, 245 und vom 14. Mai 1998 - III ZB 31/97, BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung 16).
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